Qualität des KAP
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Klimaaktionsplan Bremen

BremenZero lobt den Bremer Klimaaktionsplan für

einen Klimaaktionsplan, der viele wichtige Maßnahmen und Zuschreibung von Ressourcen für die priorisierten Maßnahmen (Fastlane) und den Aufbau einer guten Nachhaltigkeitsarchitektur beinhaltet.

BremenZero wartet noch darauf

Das Maßnahmenpaket ist sehr umfangreich, jedoch nicht immer hinreichend präzise konkretisiert und aktuell auch noch schwer auffindbar. Die Umsetzungszeiträume sowie die jeweiligen Kosten sollten jahresscharf hinterlegt werden. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die Klimaschutzmaßnahmen eine ausreichende Priorisierung erfahren, da jedes Ressort selbst darüber entscheidet.

Ein Zieljahr 2035 ist aus unserer Sicht unerlässlich um gravierenden Klimaschäden vorzubeugen. Berechnungen auf Basis eines Restbudgets sind nicht durchgeführt, es wurden lediglich Sektorziele bis zum Jahr 2030 gegenüber den CO₂-Emissionen von 1990 festgelegt.

Letzte Bearbeitung: 16. Februar 2024

Erklärung:

Ein Klima-Aktionsplan (auch KAP / Klimaschutzkonzept / integriertes Klimaschutzkonzept) ist ein von einer Kommune beschlossener Plan/Konzept, in dem beispielhaft oder auch in mehreren Szenarien festgelegt ist, wie die Kommune bis 2035/20XX klimaneutral wird.

Im ersten Teil des KAPs wird bilanziert: Wieviel Treibhausgase emittiert die Kommune derzeit?

Im zweiten Teil des KAPs werden Maßnahmen aufgelistet, mit denen die Kommune klimaneutral werden kann. Dabei ist nicht nur Emissionsreduktion sondern die Erreichung der Klimaneutralität in allen Bereichen der Kommune von Bedeutung.

Anmerkung / Begründung:

Der Bremer Senat hat am 28.03.2023 die Klimaschutzstrategie 2038 beschlossen, darin enthalten:

  1. das vorliegende Landesprogramm Klimaschutz, das die für das Erreichen der Klimaschutzziele notwendigen Strukturen und Prozesse definiert und etabliert,
  2. der „Aktionsplan Klimaschutz“, der die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission in ihrer Gesamtheit aufgreift und operationalisiert und als integrierter Maßnahmenkatalog kontinuierlich umgesetzt und fortgeschrieben wird,
  3. die Handlungsschwerpunkte des Senats (sog. Fastlane-Maßnahmen) zur Priorisierung von Maßnahmen, die aufgrund ihrer Wirkungsstärke mit besonderer Dringlichkeit vorangetrieben werden sollen, und
  4. das „Finanzierungskonzept Klimaschutz“, das die Finanzierungssystematik darlegt.

Erklärung:

Die Jahreszahl (2035/20XX…) definiert, bis wann die Kommune – möglichst ohne Kompensation – klimaneutral werden will.

Das bedeutet, dass allen Maßnahmen nachweisliche THG-Einsparmengen zugerechnet werden müssen, um dann als Ergebnis nachzuweisen, dass mit den geplanten Maßnahmen alle bilanzierten kommunalen THG-Emissionen eingespart werden.

Anmerkung / Begründung:

Im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG), welches in der aktuellen Version am 19.04.2023 in Kraft getreten ist, wurde festgelegt, die Kohlendioxidemissionen aus dem Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2038 mindestens um 95 Prozent gegenüber dem Niveau des Jahres 1990 zu senken.

§ 1 Ziele des Gesetzes, Klimaschutzziele (BremKEG) [...] (2) Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kohlendioxidemissionen, die durch den Primärenergieverbrauch im Land Bremen verursacht werden,

  1. bis zum Jahr 2030 mindestens um 60 Prozent,
  2. bis zum Jahr 2033 mindestens um 85 Prozent
  3. bis zum Jahr 2038 mindestens um 95 Prozent gegenüber dem Niveau des Jahres 1990 zu senken.

Desweiteren wurden vom Senat auch Zwischenziele definiert, die als rote Balken in folgendem Diagramm sichtbar sind:

Klimaschutzziele-2038.png.png (Quelle: Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: Klimaschutz - Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen ; Abbildung steht unter der Lizenz CC-BY-NC-ND)

Zudem hat der Senat gemäß §1 Absatz 5 BremKEG Sektorziele beschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juni 2023).

Erklärung:

Das Restbudget beschreibt das globale Kontingent an Treibhausgasen (THG), das für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens zukünftig noch emittiert werden kann. Dieses THG-Kontingent kann auf einzelne Nationen und wiederum auf Kommunen heruntergebrochen werden. Jede Kommune hat somit ein „persönliches kommunales Restbudget“, das sie für die Einhaltung des Pariser 1,5 Grad Zieles nicht überschreiten darf.

Anmerkung / Begründung:

Nein, die Einsparziele sind nicht auf Grundlage des Restbudgets berechnet.

Die zuständige Leitstelle Klimaschutz begründet die fehlende Berechnung gegenüber BremenZero folgendermaßen:

Die Klimaschutzziele für das Land Bremen sowie der Reduktionspfad anhand von Zwischenzielen entsprechen den Empfehlungen der Enquetekommission und wurden im Rahmen der Novellierung des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes (BremKEG) verankert (vgl. oben). Die Klimaschutzziele basieren auf Szenariorechnungen der Enquetekommission, die an dem Leitziel ausgerichtet waren, im Land Bremen bis zum Jahr 2038 den Zustand der Klimaneutralität zu erreichen.

Wie oben dargestellt, beruht die Klimastrategie des Bremer Senats darauf, in bestimmten Zeiträumen bestimmte Zielwerte für die CO₂-Reduktion zu erreichen. Ein direkter Zusammenhang zum Restbudget besteht nicht.

Erklärung:

Fast alle Kommunen führen ihre Treibhausgasbilanz mit BISKO (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) durch. In dieser Systematik wird nur ein Teil der Industrie bilanziert, die Sektoren Abfall, Landwirtschaft und LULUCF fehlen völlig.

Die Klimavision von LocalZero bilanziert die Sektoren Strom, Wärme, Verkehr, Industrie, Gebäude, Abfall, Landwirtschaft, LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft).

Wenn die Kommune mit BISKO bilanziert ist es wichtig daraufhinzuweisen, dass die Bilanzierung ergänzt werden muss und vor allem in den fehlenden Sektoren trotzdem Maßnahmen entwickelt werden sollten.

Anmerkung / Begründung:

Die Sektoren des Aktionsplans Klimaschutz 2038 sind

  • Energie- und Abfallwirtschaft
  • Industrie und Wirtschaft
  • Mobilität und Verkehr
  • Gebäude, Wohnen, Stadtentwicklung und Klimaanpassung
  • Konsum und Ernährung
  • Klimabildung und Wissenschaft

Desweiteren sind Maßnahmen aufgestellt für

  • Klimaanpassung und klimagerechte Stadtentwicklung

Im Gegensatz zur Klimavision ist der Sektor Energie nicht weiter aufgeteilt in „Strom“ und „Wärme“ und der Sektor Landnutzung, -änderung und Forstwirtschaft (LULUCF), welcher Emissionen aus Landnutzungsänderungen betrifft, wird nicht betrachtet.

Erklärung:

Das Szenario soll zeigen wie die Kommune unter realistischen Bedinungen (politischer Entwicklung, Dauer der Maßnahmen etc.) ihre Emissionen auf Netto-Null reduzieren kann, oder wie weit eine Reduktion realistisch aber ambitioniert möglich ist.

Oft ist im KAP ein weiteres Szenario mit einem anderen Zieljahr hinterlegt zum Bsp. 2040 oder 2045

Anmerkung / Begründung:

Nein, laut BremKEG §1 Absatz 2 ist eine 95%ige Reduktion der Treibhausgasemissionen aus dem Primärenergieverbrauch bis 2038 angestrebt.

Erklärung:

Ein Trendszenario zeigt auf, wie sich die kommunalen Emissionen entwickeln, wenn die Kommune keine Maßnahmen in Richtung Klimaneutralität ergreift, also „business as usual“ betreibt. In diesem Fall können sich die kommunalen Emissionen trotzdem verändern, da bundespolitische Maßnahmen Einfluss auf kommunale Emissionen haben (Bsp: veränderter Bundesdeutscher Strommix).

Anmerkung / Begründung:

Unterschiedliche Klimaschutzszenarien wurden 2021 vom ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) aufgestellt und dienten der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ als Grundlage. Diese Szenarienbetratung stellt durch 5 Szenarien mit unterschiedlichen Ambitionsgraden fest, welche Klimaschutzzielen erreicht werden können und stellt diese der aktuellen Entwicklung gegenüber:

Screenshot 2024-01-25 011033.png Screenshot 2024-01-25 011818.png (Quelle: ifeu 2021: Ergänzende Untersuchung Energie- und Klimaschutzszenarien 2030 für das Land Bremen)

Der aktuelle Klimaaktionsplan baut auf diesen Szenariobetrachtungen auf, erreicht dabei den Zielzustand der Klimaneutralität im Jahr 2038 und liegt somit zwischen dem „Klimaschutz+“ und dem „Ziel-Szenario“.

Erklärung:

Die jährlichen Kosten für Maßnahmen, sowie Kosten für den Personalbedarf für die Umsetzung der Maßnahmen, machen den Aufwand einschätzbar und liefern Sicherheit für die Planung der Umsetzung.

Sind keine Kosten und keine Personalstellen hinterlegt sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Politik diese Maßnahme schnell freigibt. Denn die Kosten und der nötige Personalumfang muss erst ermittelt werden.

Anmerkung / Begründung:

Die Leitstelle Klimaschutz erläutert gegenüber BremenZero:

Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmenpakete im Aktionsplan Klimaschutz und der langen Laufzeit der Klimaschutzstrategie bis 2038 sind die Planungsstände der einzelnen Maßnahmen unterschiedlich weit fortgeschritten und beruhen häufig auf Schätzungen, die fortlaufend konkretisiert werden. Für die Fastlane-Maßnahmen im Rahmen der vier Handlungsschwerpunkte des Senats (s. oben) sind die zentral erfassten Planungsdaten und das Controlling aufgrund der Kreditfinanzierung und hohen Dringlichkeit detaillierter als bei den anderen Maßnahmen.

Erklärung:

Eine genaue Planung der Maßnahmen ist eine Grundvoraussetzung, um den Erfolg/Fortschritt der Umsetzung des Klima-Aktionsplans zu messen. Optimal ist ein Ablaufplan, in dem die Reihenfolge und die zeitliche Überschneidung aller Maßnahmen genau aufgeschlüsselt ist.

Mit einem solchen Ablaufplan kann die Kommune die Reduktion der THG-Emissionen für jedes kommende Jahr prognostizieren und so nachweisen, dass sie das 1,5 Grad Ziel einhält.

Wichtig ist natürlich, dass zuerst die großen Emittenden auf Klimaneutralität umgestellt werden und danach bei den kleinen Emissionsquellen Maßnahmen ergriffen werden.

Anmerkung / Begründung:

Nein. Die meisten Maßnahmen sind in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Umsetzungszeiträume eingeteilt. Bei einigen Maßnahmen sind konkretere Meilensteine (Quartal/Jahr) definiert.

Erklärung:

Ohne klar verteilte Verantwortlichkeiten können Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Die Verantwortlichen können sowohl in der Kommunalverwaltung (z.B. Abteilungen) oder außerhalb (z.B. Stadtwerke) sein. Bei jeder vorgeschlagenen Maßnahme sollte die zuständige Fachabteilung, die kommunale Tochter oder sogar die zuständige Sachbearbeitung genannt werden.

Anmerkung / Begründung:

Die Leitstelle Klimaschutz erläutert gegenüber BremenZero:

Ja, der Aktionsplan Klimaschutz weist mit Blick auf die einzelnen Maßnahmenpakete konkrete Federführungen aus (siehe Maßnahmentabelle in der Klimasschutzstrategie 2038). Die federführenden Ressorts werden auf der öffentlichen Website einsehbar sein. Intern sind darüber hinaus konkrete Ansprechpersonen hinterlegt.

Erklärung:

Aus dem genauen Zeitplan der Maßnahmenplanung kann ab jetzt bis zum Jahr der Klimaneutralität (2035/20XX) die THG-Emissionen und der Endenergiebedarf jährlich prognostiziert werden in allen Sektoren. Wird z.B. ein Braunkohlewerk im Jahr X geschlossen, sinken die Emissionen um Y. Dadurch wird der Weg zur Treibhausgasneutralität klar erkennbar und zu kompensierende Emissionen sichtbar.

Anmerkung / Begründung:

Eine direkte Korrelation der Maßnahmen und der damit einhergehenden Reduktionsminderung ist nicht dokumentiert.

Die Leitstelle Klimaschutz erläutert gegenüber BremenZero:

Die Klimaschutzziele sowie die jährlichen Berichte zu den Kohlendioxidemissionen im Land Bremen sind ausschließlich auf CO₂ bezogen. Energiebilanzen stellen aber eine Grundlage der entsprechenden Berechnungen dar.

Erklärung:

Alle Akteur:innen in einer Kommune sollten bei der Erstellung/Umsetzung eines KAPs beteiligt werden. Unterschiedliche Akteur:innen der Kommune sind: Bürger:innen (z.B. LocalZero-Teams), Verwaltung der Kommune, höchste politische Gremien der Kommune, Stakeholder:innen in der Kommune (z.B. kommunale Unternehmen oder Vereine).

Anmerkung / Begründung:

Nein.

Zur Erstellung des Klimaaktionsplans wurden in den Jahren 2020 und 2021 unterschiedliche Akteure über die Enquetekommission eingebunden.

Seitdem wurde kein ähnliches Gremium eingesetzt, um die Umsetzung mitzuverfolgen.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Leitstelle Klimaschutz ist derzeit in Ausbau. Insbesondere Informations- und Beratungsleistungen werden von der Klimaschutzagentur „energiekonsens“ ausgeführt. Ein Konzept oder ein Gremium zur tatsächlichen Beteiligung gibt es allerdings nicht.

Die Leitstelle Klimaschutz informiert BremenZero:

Für die weiteren Prozesse der Umsetzung der Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen befindet sich ein Beteiligungskonzept noch in der Entwicklung.