Wie steht es um die Wärmeplanung?
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Wärmeplanung

Der Wärmewende kommt eine Schlüsselposition bei der Einhaltung des Paris Agreement und damit der Begrenzung der Klimaerhitzung auf unter 2 Grad zu. Im Stromsektor gibt es etablierte Marktmechanismen, im Verkehrssektor sind die Lösungen bekannt, im Wärmesektor hingegen müssen Lösungen gefunden und Weichen gestellt werden. Diese Lösungen müssen vor Ort verhandelt und geplant werden. Der Start ist eine fundierte Wärmeplanung. Zwei Punkte sind hierbei wichtig:
  • Qualitätsanspruch: Die Wärmeplanung muss dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
  • Ambitionsniveau: Mit Hilfe der Wärmeplanung die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2035 abgeschlossen sein.
Dafür stellt LocalZero die folgende Checkliste zur Verfügung.
1. Beschluss zur Durchführung

Kommunaler Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung inkl. öffentlicher Bekanntmachung

Anmerkung / Begründung:

Der Aalener Energieleitplan wurde am 25.04.2024 im Gemeinderat vorgestellt. Bitte siehe den untenstehenden Link für weitere Details zur Wärmeplanung.

Ein Beschluss zur Umsetzung von Szenario 2 (Klimaneutralität bis 2035) liegt aber bislang nicht vor.

https://www.aalen.de/energieleitplan.206444.25.htm

Anmerkung / Begründung:

Ein grober Zeitplan für Szenario 1 und Szenario 2 im Aalener Energieleitplan liegt vor.

Wo wir aktuell stehen bzw. wie weit Aalen hier bereits gekommen ist, ist jedoch nicht klar. In Gesprächen zwischen der Stadt und dem Aalener Klimaentscheid hat die Stadt uns mitgeteilt, dass es weitergeht. Die Informationen sind jedoch nicht zentral, leicht zugänglich oder transparent veröffentlicht.

https://www.aalen.de/energieleitplan.206444.25.htm

2. Eignungsprüfung und verkürztes Verfahren (§ 14 WPG)

Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume)

Erklärung:

Ein potenzielles Wasserstoffgebiet kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird. Disclaimer: Wasserstoffnetze sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden: Verfügbarkeit und Kosten unsicher. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?

Anmerkung / Begründung:

Für industrielle Großverbraucher kann der Energieträger grüner Wasserstoff eine wesentliche Rolle spielen. Eine Anbindung an das bundesweit geplante Wasserstoffkernnetz ist derzeit jedoch noch unklar. Weitere Potenziale für den Einsatz von Wasserstoff in Verteilnetzen oder als Heizenergieträger für Privathaushalte und Gewerbe können aufgrund der geringen Verfügbarkeit, der nicht zertifizierbaren Netze und der absehbar hohen Preise für den Energieträger ausgeschlossen werden.

https://www.aalen.de/energieleitplan.206444.25.htm

Erklärung:

Ein potenzielles Wärmenetz kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn es entweder kein Wärmenetz gibt oder die Siedlungsstruktur (niedrige Wärmebedarfsdichte / hohe Zersiedelung) es nicht sinnvoll erscheinen lässt. Wenn Wärmenetze objektiv schlechte Lösungen sind, sollten sie frühzeitig ausgeschlossen werden um Planungskosten zu sparen und hohe Heizkosten am Ende des Tages zu vermeiden. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?

Anmerkung / Begründung:

Laut Energieleitplan sind derzeit nur bestimmte Bereiche in Aalen an ein Wärmenetz angeschlossen, und lediglich ausgewählte Gebiete sind für eine Erweiterung vorgesehen.

https://www.aalen.de/energieleitplan.206444.25.htm

3. Bestandsaufnahme inkl. Wärmebedarfe Status quo (§ 15 WPG)

Aktuelle Wärmeversorgung und Wärmebedarf feststellen.

Erklärung:

Sind alle oder zumindest die wichtigsten Bilanzen und Kennzahlen der Gemeinde vorhanden?
Wichtige Bilanzen:

  • Energiebilanz
  • Treibhausgasbilanzen
  • räumlich aufgelöster Wärmebedarf
Mögliche Kenngrößen:
  • Wohnflächen
  • Nutzungsarten der Gebäude
  • Flächendichten
  • Gebäudetypen und Baualtersklassen
  • Versorgungs- und Beheizungsstruktur der Gebäude
Mehr Infos hier (Leistungsverzeichnis A.1.1).

Anmerkung / Begründung:

Der Aalener Energieleitplan enthält verschiedene Karten, die sowohl den Wärmebedarf als auch die aktuelle Wärmeversorgungsart darstellen.

https://www.aalen.de/energieleitplan.206444.25.htm

Anmerkung / Begründung:

Der Aalener Energieleitplan enthält verschiedene Karten, die sowohl den Wärmebedarf als auch die aktuelle Wärmeversorgungsart darstellen.

https://www.aalen.de/energieleitplan.206444.25.htm

4. Erstellung der Potenzialberechnungen (§ 16 WPG)

Ziel ist die Ausweisung von Wärmebedarf und Wärmeversorgung im Ist-Zustand und Ziel-Zustand, in Abstimmung mit jeweiligen Szenarien. Hier sind zwei unterschiedliche Aspekte entscheidend:
(1) Identifizierung der Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung
(2) Einschätzung über Potenziale zur Energieeinsparung sowie -effizienz durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden sowie in industriellen oder gewerblichen Prozessen

Erklärung:

Es ist wichtig, dass sowohl umfangreich als auch priorisiert Wärmequellen berücksichtigt werden. LocalZero Liste der empfohlenen Wärmequellen.

Anmerkung / Begründung:

Der Aalener Energieleitplan (siehe unten) wurde am 25.04.2024 im Gemeinderat präsentiert. Die relevanten Potenziale für erneuerbare Wärmeerzeugung wurden identifiziert, während die Speicherung nicht betrachtet wurde.

https://www.aalen.de/energieleitplan.206444.25.htm

Anmerkung / Begründung:

Kommunale Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs sind im Aalener Energieplan nur pauschal enthalten (z. B. „wird um X % reduziert“). Eine Liste konkreter Maßnahmen ist uns nicht bekannt.

Erklärung:

Die Potenzialanalyse sollte inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. die Potenzialanalyse noch anzupassen. Das ist wichtig, denn basierend auf der Potenzialanalyse wird das Zielszenario entwickelt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die einmalige digitale Einsicht in die Pläne nach Erstellung des Entwurfs des Zielszenarios und der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgunsgebiete inkl. Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG, s.u.) für die Dauer von 30 Tagen zur Abgabe von Stellungnahmen.

Anmerkung / Begründung:

Der Energieleitplan (inkl. Potenzialanalyse) in Aalen ist veröffentlicht. Kommentare und Feedback zur Diskussion und Abstimmung notwendiger Änderungen können derzeit nur von Einzelpersonen erfolgen, die sich direkt an die Stadt wenden.

https://www.aalen.de/energieleitplan.206444.25.htm

5. Erstellung der Zielszenarien (§ 17 WPG)
  • Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs
  • Flächenhafte Darstellung zur klimaneutralen Bedarfsdeckung mit jeweiligen Zwischenschritten

Erklärung:

Damit wir in Deutschland dem Pariser Klimaabkommen entsprechen, müssen wir im Restbudget bleiben. Das bedeutet für jede Kommune:

  • Wird ein möglichst 100% Anteil lokaler Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung erreicht?
  • Bis 2035?
  • Mit den von LocalZero empfohlenen Wärmeanwendungen?

Anmerkung / Begründung:

Szenario 2 des Aalener Energieleitplans (mit dem Ziel Klimaneutralität bis 2035) berücksichtigt kein Restbudget und nimmt an, dass Wasserstoff als Energieträger verwendet werden muss.

Anmerkung / Begründung:

Siehe den Aalener Energieleitplan:

https://www.aalen.de/energieleitplan.206444.25.htm

Anmerkung / Begründung:

Zwischenziele sind nicht definiert.

https://www.aalen.de/energieleitplan.206444.25.htm

Anmerkung / Begründung:

Eine Erhöhung des Aalener Strombedarfs durch die Dekarbonisierung des Wärmebedarfs ist berücksichtigt. Eine zusätzliche Stromerzeugung durch PV, Wind und H₂ ist vorgesehen.

https://www.aalen.de/energieleitplan.206444.25.htm

Anmerkung / Begründung:

Der Energieleitplan in Aalen ist veröffentlicht. Kommentare und Feedback zur Diskussion und Abstimmung notwendiger Änderungen können derzeit nur von Einzelpersonen erfolgen, die sich direkt an die Stadt wenden. Nach unserem Kenntnisstand wurde die Bewertung des Wärmekonzepts sowie die Akzeptanz bisher nicht in den einzelnen Quartieren präsentiert oder abgestimmt.

https://www.aalen.de/energieleitplan.206444.25.htm

6. Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete und -arten (§18 und 19 WPG)

Bei der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete passieren zwei Dinge:
(1) Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und -arten
(2) Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
Aufteilung nach Wärmeversorgungsgebieten (Wärmenetz, Wasserstoff, dezentrale Gebiete), eingeteilt in wo welcher Gebietstyp (sehr) (un)wahrscheinlich bzw. (un)geeignet ist. Aufteilung muss in Einklang mit vorliegendem/sich in der Erstellung befindlichen Wärmenetzbau- und -dekarbonisierungsfahrplan (Paragraph 32) sein

Anmerkung / Begründung:

7. Umsetzungsstrategie und konkrete Umsetzungsmaßnahmen (§ 20 WPG)

Ziel muss ein ambitionierter Transformationspfad mit klaren Maßnahmen und jahresscharfer Planung mit schnellstmöglichem Start sein. Die Kommune („planungsverantwortliche Stelle“) muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst Maßnahmen durchführen, mit denen das Zielszenario erreicht werden kann, oder Dritte dazu beauftragen. Die Wärmeplanung ist eine Strategie, nicht einfach nur Daten und Fakten. Daher ist es wichtig, dass alle Akteure (s.u.) klare Rollen und Aufgaben haben und diese ineinandergreifen.

Erklärung:
  • Mit klaren Zuständigkeiten der beteiligten Akteure
  • Mit jahresscharfer Aktivität
  • Mit Fokus auf die wirksamsten Maßnahmen
  • Mit einem langfristigen Zeitplan, sodass die Gesamtheit der Maßnahmen im klimaneutralen Zieljahr abgeschlossen werden können (z.B. die lange dauernden Maßnahmen frühzeitig anschieben)

Erklärung:

Auch hier kann die „Wasserstoff-Falle“ wieder zuschnappen. Denn viele Dekarbonisierungsstrategien z.B. von Stadtwerken basieren stark auf Wasserstoff. D.h. auch nach der Wärmeplanung ist es wichtig darauf zu achten, dass Wasserstoff weiter nicht im großen Stile eingesetzt werden soll (also z.B. als Energieträger in den Transformationsplänen der Stadtwerke).